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Mercedes Classe S 19 pouces jantes alu + pneus hiver Michelin 245/45 R19-

Texte d'origine
Mercedes S-Klasse 19 Zoll Alufelgen + Winterreifen Michelin 245/45 R19
État :
Occasion
Sehr guter Gebrauchtzustand, Profiltiefe 6-7 mm, die Felgen weisen lediglich kleinste Nutzungsspuren ... En savoir plusà propos de l'état
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Numéro de l'objet eBay :335134132437
Dernière mise à jour le 24 avr. 2024 11:36:11 Paris. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Compatibilité

Cette pièce est compatible avec 33 véhicules
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
Mercedes-BenzS-Klasse2014/02-2017/05V222, W222, X222S 300 BlueTEC Hybrid/h2143 ccm, 170 KW, 231 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/02-2017/05V222, W222, X222S 300 BlueTEC Hybrid/h2143 ccm, 150 KW, 204 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/05-2024/12V222, W222, X222S 3202996 ccm, 200 KW, 272 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2013/05-2017/05V222, W222, X222S 350 BlueTEC/d2987 ccm, 190 KW, 258 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/02-2017/05V222, W222, X222S 350 BlueTEC/d 4matic2987 ccm, 190 KW, 258 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/02-2017/05V222, W222, X222S 350 BlueTEC 4matic2987 ccm, 185 KW, 252 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/07-2024/12V222, W222, X222S 350 D2925 ccm, 210 KW, 286 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/05-2020/07V222, W222, X222S 350 D 4matic2925 ccm, 210 KW, 286 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2018/07-2020/07V222, W222, X222S 350 D 4matic2925 ccm, 183 KW, 249 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/03-2017/05V222, W222, X222S 4002996 ccm, 245 KW, 333 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2014/11-2017/05V222, W222, X222S 400 4matic2996 ccm, 245 KW, 333 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/07-2020/07V222, W222, X222S 400 D2925 ccm, 250 KW, 340 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/05-2024/12V222, W222, X222S 400 D 4matic2925 ccm, 250 KW, 340 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2013/05-2017/05V222, W222, X222S 400 Hybrid/h3498 ccm, 225 KW, 306 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2015/01-2017/05V222, W222, X222S 400 Maybach 4matic2996 ccm, 245 KW, 333 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/02-2024/12V222, W222, X222S 4502996 ccm, 270 KW, 367 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/02-2024/12V222, W222, X222S 450 4matic2996 ccm, 270 KW, 367 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2017/09-2024/12V222, W222, X222S 450 Maybach 4matic2996 ccm, 270 KW, 367 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2013/09-2017/05V222, W222, X222S 5004663 ccm, 320 KW, 435 PS
Mercedes-BenzS-Klasse2013/05-2017/05V222, W222, X222S 5004663 ccm, 335 KW, 455 PS
Certaines informations contenues dans ce tableau sont fournies par gfatechnik

Caractéristiques de l'objet

État
Occasion
Objet ayant été utilisé. objet présentant quelques marques d'usure superficielle, entièrement opérationnel et fonctionnant correctement. Il peut s'agir d'un modèle de démonstration ou d'un objet utilisé ayant été retourné en magasin. Consulter la description du vendeur pour avoir plus de détails sur les éventuelles imperfections. Afficher toutes les définitions des étatsla page s'ouvre dans une nouvelle fenêtre ou un nouvel onglet
Commentaires du vendeur
“Sehr guter Gebrauchtzustand, Profiltiefe 6-7 mm, die Felgen weisen lediglich kleinste ...
DOT-Nummer
0422
Anzahl der Kompletträder
4
Reifenbreite
245
Reifenquerschnitt
45
Jahreszeiten
Winter
Felgenmaterial
Aluminium
Felgenhersteller
Mercedes-Benz
Felgenbreite
8,5
Herstellernummer Felge
a2224012102
Reifenspezifikation
Winterreifen
Reifenhersteller
Michelin
Geschwindigkeitsindex
V: bis 240 km/h
Zollgröße
19
Lochzahl
5
Einpresstiefe (ET)
36 mm

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

GfA - Gesellschaft für Abgasentgiftungsanlagen mbH
Gerd Wengenroth
Budenheimer Weg 21
55262 Heidesheim
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT080001723160
: xaF72800017-23160
: liam-e esserdAmoc.hbm-afg@ofni
Vertreten durch den Geschäftsführer: Gerd Wengenroth Handelsregister: Mainz Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): https://ec.europa.eu/consumers/odr Zu der Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
Numéro de TVA :
  • DE 113847949
Conditions générales de vente
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der GfA mbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Den Lieferungen und Leistungen der GfA Gesellschaft für Abgasentgiftungsanlagen mbH (nachstehend „GfA“ genannt) an Kaufleute im Sinne von §24 AGBG liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.2 Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3. Soweit GfA besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachstehenden Bedingungen ergänzend.
 
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Durch die Berücksichtigung zwingend rechtlicher oder technischer Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält GfA sich vor.
 
§ 3 Lieferung
3.1 Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet wurden. GfA ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens und des rechtlichen Einflusses von GfA liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Herstellung der Vertragsprodukte von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn solche Hindernisse aus derartigen Gründen bei den Vorlieferanten von GfA eintreten.
3.3 Rechtliche und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
 
§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise
4.1 Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertrags-abschlusses gültigen Preisen ausgeführt.
4.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich GfA vor, Preise vor verbindlicher Annahme einer Bestellung jederzeit einseitig zu ändern.
4.3 Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ab Werk. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
4.4 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto, ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto fällig (Dienstleistungen sind nicht kontierbar). GfA ist berechtigt, für Lieferungen jederzeit Vorauskasse oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen.
4.5 Bei Zahlungsverzug kann GfA Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erheben.
4.6 Bei Annahmeverzug kann GfA Lagergeld in Höhe von ½% des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat erheben.
4.7 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen. Gerät er in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.
4.8 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und nur erfüllungshalber, Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 GfA behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich GfA das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlichen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von GfA in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo eingezogen und anerkannt ist.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind GfA unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.
5.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.4 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen der GfA ab. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von GfA hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. GfA ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
5.5 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von GfA gelieferten Ware erfolgt für GfA. GfA erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
5.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartenden Zahlungseinstellung des Kunden ist GfA berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von GfA den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
5.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anordnung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
§ 6 Gewährleistung
6.1 Solange GfA den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
6.2 Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferungen angezeigt werden.
6.3 Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung der Fehlfunktion sowie des Gerätetyps und der Geräte-Nummer und der Art der Störung zu melden.
6.4 GfA wird von jeder Gewährleistung frei:
a) wenn sie keine Gelegenheit zur Prüfung der Mängel erhält
b) bei Nichtbeachtung der Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung sowie bei Nichtdurchführung der Abgasmessung vor Inbetriebnahme des Filters
c) bei der Verwendung von Betriebsstoffen, die nicht von GfA frei-gegeben sind
d) bei Änderungen der Abgasreinigungsanlage ohne Zustimmung von GfA
e) bei nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung
f) bei Verwendung in anderen Fahrzeugen als den angegebenen und im Auftrag bestätigten.
6.5 GfA kann verlangen, dass die beanstandete Ware zum Zweck der Untersuchung unfrei an eine von GfA benannte Stelle in der Bundesrepublik Deutschland gesandt wird.
6.6 Der Kunde trägt die Kosten einer Untersuchung durch GfA, wenn die Mängelrüge unbegründet war. Insoweit gelten die jeweiligen Preise für Wartungsarbeiten.
 
§ 7 Haftung
7.1 GfA haftet uneingeschränkt auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz ihrer leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch ihre Erfüllungsgehilfen. Im Falle schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte oder schuldhafter Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet GfA ebenfalls auf Schadenersatz, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbaren Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen.
 
§ 8 Zurückbehaltung und Aufrechnung
8.1 Zurückbehaltung und Aufrechnung ist nur zulässig, wenn diese Forderungen und Ansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
§ 9 Abtretung von Ansprüchen
9.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
 
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz von GfA, soweit der Kunden Vollkaufmann ist. Es findet ausschließlich das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung mit Ausnahme des Wiener Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11.04.1980
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
Numéro BRN :
  • HRB5491
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