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ViaBlue NF-S6 AIR SILVER, RCA/Chinch T8s, cĂąble audio haute dĂ©finition 🙂 🙂 🙂-

Texte d'origine
ViaBlue NF-S6 AIR SILVER, RCA/Chinch T8s, High Definition Audio Kabel đŸ“ŒđŸ”ŠđŸ‘ŒđŸ»
État :
Neuf
3 disponibles
Prix :
549,00 EUR
Livraison :
Lieu oĂč se trouve l'objet : Wuppertal, Allemagne
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Estimé entre le lun. 3 juin et le mar. 11 juin à 43230
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DĂ©tails sur le vendeur

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Numéro de l'objet eBay :266313811394
DerniĂšre mise Ă  jour le 09 avr. 2024 13:27:44 Paris. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Produktart
RCA/Chinch Audiokabel đŸ”ŠđŸ‘ŒđŸ»
Besonderheiten
Made in Germany📌, Hochauflösendes Premium Audiokabel đŸ”ŠđŸ‘ŒđŸ», Silver AIR Series / versilberte Litzen đŸ“ŒđŸ‘ŒđŸ»đŸ”Š, sehr hochwertug verarbeitet đŸ‘ŒđŸ»đŸ“Œ, 24 Ct vergoldete Stecker đŸ‘ŒđŸ», Erstklassige Abschirmung đŸ‘ŒđŸ»đŸ‘đŸ»
MarkenkompatibilitÀt
Universell
Herstellergarantie
2 Jahre
LĂ€nge
siehe Artikelbeschreibung
Höhe
siehe Artikelbeschreibung
Breite
siehe Artikelbeschreibung
Marke
VIA BLUE
Herstellungsland und -region
Deutschland
Anschluss Splitter/Doppler
siehe Artikelbeschreibung
ModellkompatibilitÀt
Universal
Anschluss A
Bananenstecker T8s ,24 Ct vergoldet 📌
Anschluss B
Bananenstecker T8s 24 Ct vergoldet 📌

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations réglementaires

Informations sur le vendeur professionnel

Dejan Petek, High-End-More | Audiovertrieb
Dejan Petek
Emilienstr. 72
42287 Wuppertal
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT09999963610
: xaF9534515-2020
: liam-e esserdAed.ketep-najed@ofni
Numéro de TVA :
  • DE 270253479
Conditions générales de vente
Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr die Homepage: high-end-more
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Die nachstehenden GeschĂ€ftsbedingungen regeln das VertragsverhĂ€ltnis zwischen high-end-more und dem GeschĂ€ftsinhaber Herrn Dejan Petek. (im Folgenden: VerkĂ€ufer), und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden: KĂ€ufer), die ĂŒber die Homepage high-end-more, die Waren von Herrn Dejan Petek erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gĂŒltige Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn der VerkĂ€ufer stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrĂŒcklich zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natĂŒrliche Personen, die mit dem VerkĂ€ufer in GeschĂ€ftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne des § 14 BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natĂŒrliche und juristische Personen oder rechtsfĂ€hige Personengesellschaften, die in AusĂŒbung ihrer gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit mit dem VerkĂ€ufer in eine GeschĂ€ftsbeziehung treten.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
SĂ€mtliche Angebote auf der high-end-more Homepage stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, die auf der Homepage veröffentlichten Angebote zu bestellen. Durch die Bestellung ĂŒber den eingerichteten Bestellservice, E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. High-end-more ist berechtigt dieses Angebot durch Lieferung mit Rechnungsstellung oder durch Zusendung einer AuftragsbestĂ€tigung anzunehmen. Die Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestĂ€tigt wurden.
 
 
§ 3 Zahlung, FÀlligkeit
 
(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse (Überweisung) durch den KĂ€ufer.
 
(2) Eine vorherige Lieferung der Ware durch den VerkÀufer entbindet nicht von der vorgesehenen Zahlungsverpflichtung.
 
(3) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen.
 
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der VerkĂ€ufer ĂŒber den Betrag frei verfĂŒgen kann.
 
§ 4 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware bleibt solange Eigentum des VerkÀufers, bis der KÀufer den Kaufpreis und die Versandkosten vollstÀndig bezahlt hat.
 
(2) Sollte der KÀufer kein Verbraucher sein, gelten zusÀtzlich folgende Regelungen:
 
(a) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets fĂŒr den VerkĂ€ufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den VerkĂ€ufer zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwirbt der VerkĂ€ufer grundsĂ€tzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im VerhĂ€ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im VerhĂ€ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer AlleineigentĂŒmer werden, rĂ€umt er dem VerkĂ€ufer bereits jetzt das Miteigentum im VerhĂ€ltnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache fĂŒr den VerkĂ€ufer unentgeltlich. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterverĂ€ußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
 
(b) Der KĂ€ufer ist nur dann berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemĂ€ĂŸen GeschĂ€ftsverkehr zu verarbeiten und zu verĂ€ußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer befindet.
 
(c) VerpfĂ€ndungen oder SicherungsĂŒbereignungen sind unzulĂ€ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezĂŒglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sĂ€mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der KĂ€ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den VerkĂ€ufer ab. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die an den VerkĂ€ufer abgetretenen Forderungen fĂŒr seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis ihm der VerkĂ€ufer schriftlich nichts Gegenteiliges mitteilt. Die EinziehungsermĂ€chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der KĂ€ufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ nachkommt.
 
(d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der KĂ€ufer auf das Eigentum des VerkĂ€ufers hinzuweisen und diesen unverzĂŒglich zu benachrichtigen.
 
(e) GerĂ€t der KĂ€ufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine KreditwĂŒrdigkeit gemindert oder erfĂŒllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist der VerkĂ€ufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurĂŒckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabe AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen Dritte zu verlangen.
 
(f) Zu Sicherungszwecken erhÀlt der VerkÀufer Zutritt zu den RÀumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.
 
(g) Insbesondere erhÀlt der VerkÀufer auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.
 
(h) In der ZurĂŒcknahme sowie in der PfĂ€ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein RĂŒcktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
 
(i) Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der ErfĂŒllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
 
(j) Die Abtretungen werden angenommen.
 
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
 
(1) Nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang gibt der VerkĂ€ufer die Lieferzeit an. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne GewĂ€hr; etwas anderes gilt nur , wenn der VerkĂ€ufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrĂŒcklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereiches des VerkĂ€ufers liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld u. Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs- u. Betriebsstörungen, MaschinenschĂ€den u. dgl.) befreien den VerkĂ€ufer fĂŒr die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlĂ€ngert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung im VerhĂ€ltnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erschweren.
 
(2) Ist die Lieferzeit ĂŒberschritten, so kann der KĂ€ufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurĂŒcktritt. Nach Ablauf der Frist ist er zum RĂŒcktritt berechtigt.
 
(3) Der VerkĂ€ufer haftet in FĂ€llen der FristĂŒberschreitung
 
(a) bei VertrÀgen mit Kaufleuten und öffentlichen Auftraggebern nur bei vorsÀtzlichen oder grob fahrlÀssigen Verhalten;
 
(b) bei VertrĂ€gen mit unter (a) nicht erfassten Vertragspartnern fĂŒr grobe FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen.
 
Im Übrigen sind EntschĂ€digungsansprĂŒche in allen FĂ€llen verspĂ€teter Lieferungen ausgeschlossen.
 
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom KĂ€ufer mitgeteilte Adresse. Entstehen dem VerkĂ€ufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusĂ€tzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem KĂ€ufer zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
 
(5) Soweit eine Lieferung an den KĂ€ufer durch den VerkĂ€ufer oder seine Gehilfen persönlich vereinbart wurde und trotz vereinbarten Lieferzeitpunktes nicht möglich ist, weil der KĂ€ufer unter der von ihm angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird, trĂ€gt der KĂ€ufer die Kosten fĂŒr die erfolglose Anlieferung. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware nicht durch die EingangstĂŒr, HaustĂŒr oder den Treppenaufgang des KĂ€ufers passt.
 
§ 6 Annahmeverzug
 
FĂŒr die Dauer des Annahmeverzuges des KĂ€ufers ist der VerkĂ€ufer berechtigt, die LiefergegenstĂ€nde auf Gefahr und Kosten des KĂ€ufers einzulagern. Der VerkĂ€ufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
 
§ 7 Liefermenge/ Fehllieferung
 
Der KĂ€ufer verpflichtet sich, bei versehentlich durch den VerkĂ€ufer ohne Bestellung des KĂ€ufers gelieferten Waren, dies spĂ€testens innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer anzuzeigen und die Waren zur RĂŒckholung durch den VerkĂ€ufer persönlich, seine Gehilfen oder zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten.
 
§ 8 GefahrenĂŒbergang
 
(1) Der GefahrenĂŒbergang richtet sich beim Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
(2) In den ĂŒbrigen FĂ€llen geht die Gefahr auf den KĂ€ufer ĂŒber, sobald die Sendung an die den Transport ausfĂŒhrende Person ĂŒbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des VerkĂ€ufers verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden des VerkĂ€ufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den KĂ€ufer ĂŒber. Ansonsten bleibt es beim GefahrenĂŒbergang bei Übergabe. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den VerkĂ€ufer hat keinen Einfluss auf den GefahrenĂŒbergang.
 
 
§ 9 Preise, Versand, Versandkosten
 
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angefĂŒhrten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder GebĂŒhren vom KĂ€ufer zu zahlen sein, jedoch nicht an den VerkĂ€ufer, sondern an die dort zustĂ€ndigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem KĂ€ufer wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
 
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Kaufangebot und den darin gemachten Angaben zum Versand, werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom KĂ€ufer zusĂ€tzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Bei Speditionsversand ist eine telefonische Erreichbarkeit des KĂ€ufers erforderlich. Diese Rufnummer darf an den Spediteur zwecks Liefer AnkĂŒndigungen weitergeleitet werden.
 
 
§ 10 Export
 
(1) Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen.
 
(2) Der KĂ€ufer ist fĂŒr die Einholung entsprechender Ausfuhrgenehmigungen und Einhaltung den einschlĂ€gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher selbst verantwortlich
 
§ 11 RĂŒcktritt
 
(1) Der VerkĂ€ufer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurĂŒckzutreten, wenn falsche Angaben ĂŒber die KreditwĂŒrdigkeit des KĂ€ufers gemacht worden oder objektive GrĂŒnde hinsichtlich der ZahlungsunfĂ€higkeit des KĂ€ufers entstanden sind, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ĂŒber das Vermögen des KĂ€ufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem KĂ€ufer wird vor RĂŒcktritt die Möglichkeit eingerĂ€umt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger SchadenersatzansprĂŒche sind im Falle des TeilrĂŒcktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemĂ€ĂŸ abzurechnen und zu bezahlen.
 
§ 12 GewÀhrleistung
 
(1) Die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche betrĂ€gt 12 Monate, gerechnet ab GefahrenĂŒbergang.
 
(2) Die VerjĂ€hrungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberĂŒhrt; sie betrĂ€gt fĂŒnf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
(3) Der VerkĂ€ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der KĂ€ufer SchadensersatzansprĂŒche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit der Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen des VerkĂ€ufers beruhen.
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