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NEUF NOS MERCEDES 300SEL 6.3 W109 montage roue gauche châssis jambe wheelhouse LH OEM-

Texte d'origine
NEU NOS Mercedes 300SEL 6.3 W109 Radeinbau LINKS Chassis Leg Wheelhouse LH OEM
État :
Neuf : autre (voir les détails)
NEU NOS Original Mercedes-Benz 300SEL 6.3 Ltr. W109 Radeinbau mit Längsträger LINKS OE NML / NEW NOS ... En savoir plusà propos de l'état
Prix :
12 999,00 EUR
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Lieu où se trouve l'objet : Waghäusel, Allemagne
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Numéro de l'objet eBay :264987123523
Dernière mise à jour le 12 mars 2024 16:46:42 Paris. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Compatibilité

Cette pièce est compatible avec 1 véhicules
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
Mercedes-BenzS-Klasse1968/03-1972/08W108, W109300 SEL 6.36330 ccm, 184 KW, 250 PS
Certaines informations contenues dans ce tableau sont fournies par baz-consulting

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf : autre (voir les détails)
Objet neuf n'ayant jamais servi, sans aucune marque d'usure. L'emballage d'origine peut être manquant ou non scellé. Il peut s'agir d'objet neuf n'ayant jamais servi, avec défauts mineurs ou présentant un léger défaut de fabrication. Consulter la description du vendeur pour avoir plus de détails sur les éventuelles imperfections. Afficher toutes les définitions des étatsla page s'ouvre dans une nouvelle fenêtre ou un nouvel onglet
Commentaires du vendeur
“NEU NOS Original Mercedes-Benz 300SEL 6.3 Ltr. W109 Radeinbau mit Längsträger LINKS OE NML / NEW ...
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Einbauposition
Links, Vorne
Fahrzeugmarke
Mercedes-Benz
Referenznummer(n) OEM
Mercedes-Benz OEM# A1096200761 + A1096201361
Material
Stahl
Oldtimer-Teil
Ja
Herstellergarantie
1 Monat
Herstellernummer
Mercedes-Benz OEM#: 1096200761, Mercedes-Benz OEM#: A1096200761, Mercedes-Benz OEM#: A109 620 0761, Mercedes-Benz OEM#: 109 620 0761, Mercedes-Benz OEM# 109 620 1361, Mercedes-Benz OEM# A109 620 1361, Mercedes-Benz OEM# 1096201361, Mercedes-Benz OEM# A1096201361
Hersteller
Mercedes-Benz
Modell
300SEL 6.3 Ltr. W109 (109.018)
Herstellungsland und -region
Deutschland
Universelle Kompatibilität
Ja
Hersteller/Anbieter
Mercedes-Benz
Vergleichsnummer
Mercedes-Benz OEM#: A1096200761, Mercedes-Benz OEM# 109 620 0761, Mercedes-Benz OEM# 1096200761, Mercedes-Benz OEM# 109 620 1361, Mercedes-Benz OEM# A109 620 1361, Mercedes-Benz OEM# 1096201361, Mercedes-Benz OEM# A1096201361
Produkttyp
Radeinbau / Wheelhouse
OE/OEM Referenznummer(n)
Mercedes-Benz OEM#: 1096201361, Mercedes-Benz OEM#: A1096201361, Mercedes-Benz OEM#: A109 620 1361, Mercedes-Benz OEM#: 109 620 1361, Mercedes-Benz OEM# 1096200761, Mercedes-Benz OEM# A1096200761, Mercedes-Benz OEM# 109 620 0761, Mercedes-Benz OEM# A109 620 0761
Produktgruppe
Vorderer Radeinbau LINKS / Front Wheelhouse LH

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Baris Baz
Diplom Betriebswirt Diplom Handelslehrer Baris Baz
Sperberstr. 4
68753 Waghäusel
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT8058954171 94+
: xaF81-6239-4527-94+
: liam-e esserdAed.bew@zab_sirab
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitbeilegung („ODR-Verordnung“) gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen (also z.B. auf eBay handeln). Am 01.02.2017 treten zudem die §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft. Danach treffen Online-Händler auf eBay ggf. weitere Informationspflichten im Hinblick auf die sog. Alternative Streitbeilegung. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Numéro de TVA :
  • DE 289565627
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Der Handelsbetrieb führt Aufträge des Kunden nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden erkennt der Handelsbetrieb nicht an, auch wenn den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Online Angebote des Handelsbetriebes sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Handelsbetrieb zustande. Eine mündlich erklärte Annahme wird von dem Handelsbetrieb schriftlich bestätigt. Der Vertrag ist mit dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang geschlossen, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Nebenabreden werden nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vereinbarungen, die Mitarbeiter des Handelsbetriebes mündlich treffen, sollte sich der Kunde vom Handelsbetrieb schriftlich bestätigen lassen.
Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd ermittelt und für den Handelsbetrieb unverbindlich.
 
Preise:
Ist ein Preis nicht vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Werkspreislisten der jeweiligen Produkte. In den Preisen ist die jeweils gültige MWSt schon inklusive. Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung trägt der Kunde.
 
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort. Die Anlieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt an die Lieferanschrift oder, wenn diese nicht anfahrbar ist, an die mit dem Fahrzeug nächst erreichbare Stelle. Der Handelsbetrieb hat das Recht. Vorab- und Teillieferungen in zumutbarem Umfang zu leisten und diese in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat für das Abladen, die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort Sorge zu tragen. Der Kunde hat die Ware getrennt von Waren anderer Lieferanten zu lagern und als Ware des Handelsbetriebes kenntlich zu machen. Soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen nur annähernd. Der Handelsbetrieb fällt bei der Überschreitung solcher Fristen erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden in Verzug.
Eine verbindlich vereinbarte Frist verlängert sich bei Produktionshindernissen, wie Arbeitskämpfen und unvorhersehbaren Ereignissen, die der Einflussnahme durch den Handelsbetrieb entzogen sind und die trotz Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt die fristgerechte Lieferung behindert haben. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten und Zulieferern des Handelsbetriebes eintreten. Der Handelsbetrieb hat in solchen Fällen die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses zu erbringen.
Transport- und Bruchversicherung erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
 
Zahlung:
Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig innerhalb von 10 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skonto oder in 30 Tagen netto.
Skonto wird auf den Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht und MWSt gewährt. Voraus- und Deckungszahlungen sind nicht skontierfähig. Skonto wird nur gewährt, wenn keine alten Rechnungen oder Nebenkosten offen sind. Zahlungen werden stets auf die älteren Forderungen mit Nebenkosten verrechnet.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber, ohne Rechtspflicht, unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung. Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungen an Vertreter dürfen nur gegen Vorlage schriftlicher Inkassovollmacht oder einer vom Handelsbetrieb quittierten Rechnung geleistet werden.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderung aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder vom Handelsbetrieb anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei Forderung zu, die aus demselben Rechtsverhältnis herrühren.
Nichtkaufleute schulden ab Verzug, Kaufleute ab Fälligkeit Zinsen in Höhe der vom Handelsbetrieb zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens behält sich der Handelsbetrieb vor.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen des Handelsbetriebes, auch die gestundeten, sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Genommene und gutgeschriebene Wechsel kann der Handelsbetrieb Zug um Zug gegen Barzahlung oder Sicherheitsleistung zurückgeben. Neben ausstehende Lieferungen braucht der Handelsbetrieb nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit ausführen. Der Handelsbetrieb kann geleitete Vorauszahlungen des Kunden mit Forderungen, bei denen sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, verrechnen.
 
Mängelrüge und Gewährleistung
Der nichtkaufmännische Kunde ist verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen innerhalb einer Woche nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen. Wird dem Kaufmann der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich, hat er ihn unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, erlöschen seine Ansprüche auf Gewährleistung.
Die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 JI BGB bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Die Bezugnahme auf DIN- Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung.
Zeigt der Kunde des Handelsbetriebes einen Mangel rechtzeitig an, kann der Handelsbetrieb nach eigener Wahl die Sache nachbessern oder ein Ersatzstück liefern. Den Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Kunde erst geltend machen, wenn der Handelsbetrieb nicht bereit oder, nach Ablauf einer angemessenen Frist, nicht in der Lage ist, die Sache nachzubessern oder ein Ersatzteil zu liefern.
Fehlt der Ware eine vom Handelsbetrieb zugesicherte Eigenschaft, haftet der Handelsbetrieb verschuldensunabhängig nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck erfolgte, den Kunden gerade gegen den eingetreten Schaden abzusichern.
Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden) und für die der Handelsbetrieb auch nicht aufgrund einer Zusicherung einzustehen hat, haftet der Handelsbetrieb dem kaufmännischen Kunden nur, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Gewährleistungsansprüche und mit diesen konkurrierende Ansprüche verjähren bei Kaufleuten in 3 Monaten, bei den anderen Kunden in 6 Monaten.
 
Haftung:
Ergibt sich für den Handelsbetrieb – ungeachtet aus welchem Rechtsgrund – eine verschuldensabhängige Haftung, so haftet der Handelsbetrieb in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, eigenem groben Verschulden und dem der Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Handelsbetrieb nicht, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. Bei wesentlichen Vertragspflichten und leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehenden Schaden.
 
Eigentumsvorbehalt:
Der Liefergegenstand verbleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises, bei Kaufleuten bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche, die dem Handelsbetrieb gegen den Kunden zustehen, im Eigentum vom Handelsbetrieb.
 
Schlussbestimmung:
Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag der Sitz des Handelsbetriebes.
Bei Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz des Handelsbetriebes. Der Handelsbetrieb kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des CISG.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien speichert der Handelsbetrieb Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
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