Der Verweis auf das 'Recht' zur Begründung von Kriegen ist beliebt. Der argumentative Bezug auf die Menschenrechte kann anscheinend eine mangelnde völkerrechtliche Legitimierung von Gewalt genauso ersetzen, wie die völkerrechtliche 'Absegnung' von Kriegen die weitere Diskussion über deren Sinn und Unsinn unterbindet. Das Jahrbuch 2007 des Komitees für Grundrechte und Demokratie verhandelt diese Beziehungen zwischen den Menschenrechten und dem Völkerrecht mit einer differenzierten Sichtweise. Es macht dabei die besondere Qualität des Völkerrechts deutlich, die sich aus dem Fehlen einer einheitlichen und akzeptierten Sanktionsmacht ergibt, und nimmt ausser Kriegen im 'Zeitalter der Globalisierung' auch andere Formen der Produktion von globalen Ungleichheiten zwischen Ländern und Ländergruppen in den Blick. Die Beiträge fragen so nach der Logik der rechtlichen Normen und ihrer inhaltlichen Konsistenz, den ausführenden Institutionen und den zur Durchsetzung der Rechts zur Verfügung stehenden Mittel.