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2 x serrure à cylindre profilé BKS BKS B8800 cylindre de fermeture 31/31 cylindre de porte-

Texte d'origine
2x BKS Zylinderschloss Profilzylinde B8800 Schließzylinder 31/31 Türzylinder
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Neuf : autre (voir les détails)
NOS, Neuware aus alten Lagerbeständen, Verpackung geöffnet (Fotos).
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Lieu où se trouve l'objet : Kissing, Allemagne
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Numéro de l'objet eBay :164296965911
Dernière mise à jour le 19 janv. 2021 09:24:08 Paris. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf : autre (voir les détails)
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Commentaires du vendeur
“NOS, Neuware aus alten Lagerbeständen, Verpackung geöffnet (Fotos).”
Marke
BKS
Material
Messing
EAN
401554015920

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Gebrauchtwarenhandel Schneider
Erich Schneider
Industriestraße 14
86438 Kissing
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT818936690610
: xaF351934733280
: liam-e esserdAmoc.liamg@hcire.swg
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Numéro de TVA :
  • DE 307137238
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Firma
Gebrauchtwarenhandel Schneider
Industriestr. 14
86438 Kissing
Inhaber: Erich Schneider
 
I. Geltung der Bedingungen
 
1. In den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren nur „AGB“) der Firma Gebrauchtwarenhandel Schneider, wird die Firma nur mit „GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER“ bezeichnet.
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schneider erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Unterzeichnung des umseitigen Kaufvertrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
3. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
 
II. Kaufvertrag / Bestellung
 
1. Der Käufer ist an die Bestellung bei Nutzfahrzeugen und Baumaschinen bis zu 14 Tagen (zwei Wochen) gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER innerhalb der jeweiligen Frist die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt, den Kaufvertrag direkt gegenzeichnet, oder die Lieferung ausführt.
2. Die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER hat den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.
3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER.
 
III. Zahlungsbedingungen
 
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung vollständig fällig.
2. Gegen Ansprüche der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
IV. Lieferung und Lieferverzug
 
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefertermine und Lieferfristen sind im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann bei Nutzfahrzeugen 14 Tage (zwei Wochen) nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER nach Ablauf der 14-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Wird der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER während diese in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
6. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 (Sätze 3 bis 6) dieses Abschnitts.
7. Höhere Gewalt oder bei der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche geltend machen, soweit die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER den Käufer unverzüglich bei Eintritt der Leistungsstörung benachrichtigt hat.
8. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben (davon) unberührt.
 
V. Abnahme
 
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand zum vereinbarten Bereitstellungstermin abzunehmen. Wurde kein Bereitstellungstermin vereinbart, ist der Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Kaufgegenstand Eigentum der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER.
2. . Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, erweitert sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sonstige Forderungen, die der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Auf Verlangen des Käufers ist die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER zu.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER vom Kaufvertrag zurücktreten und die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangen.
5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
VII. Sachmängel
 
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
2. Die Verkürzung der Verjährung bzw. der Ausschluss der Verjährung und der Gewährleistungsrechte für Sachmängel gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
 
VIII. Haftung
 
1. Hat die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine von dem Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist, haftet die GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.
2. Unabhängig von einem Verschulden der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER bleibt eine etwaige Haftung der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist im Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 
IX. STREITBEILEGUNG
 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
 
X. Sonstige Vereinbarungen
 
1. Ist der Käufer kein Verbraucher und ist nichts anderes vereinbart, so ist Leistung- / Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag Grünwald.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der GEBRAUCHTWARENHANDEL SCHNEIDER und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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