§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlieĂlich gegenĂŒber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrĂŒcklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch fĂŒr alle zukĂŒnftigen GeschĂ€fte mit dem Besteller, soweit es sich um RechtsgeschĂ€fte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der AuftragsbestĂ€tigung beigefĂŒgt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KĂ€ufer (einschlieĂlich Nebenabreden, ErgĂ€nzungen und Ănderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. FĂŒr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche BestĂ€tigung maĂgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Nach beendigung des Angebotes erhĂ€lt der Höchstbietende den Zuschlag fĂŒr die angebotene Ware. Der Vertragsabschluss gilt ab diesem Zeitpunkt rechtskrĂ€ftig.
§ 3 Ăberlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller ĂŒberlassenen Unterlagen â auch in elektronischer Form â, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Rechnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dĂŒrfen Dritten nicht zugĂ€nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrĂŒckliche schriftliche Zustimmung.
§4 Zahlung
Der Verkaufspreis zzgl. Evetueller Versandkosten ist vor der Versand der Ware ĂŒber die jeweilige Plattform zu entrichten.
§ 5 ZurĂŒckbehaltungsrechte
Zur AusĂŒbung eines ZurĂŒckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen VertragsverhĂ€ltnis beruht.
§ 6 Lieferzeit und RĂŒcksendung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemĂ€Ăe ErfĂŒllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfĂŒllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlieĂlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende AnsprĂŒche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufĂ€lligen Untergangs oder einer zufĂ€lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ĂŒber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig herbeigefĂŒhrten Lieferverzugs fĂŒr jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten VerzugsentschĂ€digung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche AnsprĂŒche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberĂŒhrt.
5. Bei einer RĂŒcksendung behalten wir uns das Recht vor, nur ungeöffnete Waren wieder entgegen zu nehmen, d.h. dass jenes Siegel, welches von unserem Unternehmen auf dem Versandkarton aufgebracht wurde, nicht beschĂ€digt ist und sich jenes Paket als ungeöffnet identifizieren lĂ€sst. Diese VorsichtsmaĂnahme dient jediglich als Absicherung vor Teildiebstahl der gelieferten Ware.
§ 7 GefahrĂŒbergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spĂ€testens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs oder der zufĂ€lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller ĂŒber. Dies gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Versendung der Ware vom ErfĂŒllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trĂ€gt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung sĂ€mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch fĂŒr alle zukĂŒnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrĂŒcklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurĂŒckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhĂ€lt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn ĂŒbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und WasserschĂ€den ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulĂ€ssig bei Verkauf hochwertiger GĂŒter). MĂŒssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgefĂŒhrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszufĂŒhren. Solange das Eigentum noch nicht ĂŒbergegangen ist, hat uns der Besteller unverzĂŒglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfĂ€ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und auĂergerichtlichen Kosten einer Klage gemÀà § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fĂŒr den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur WeiterverĂ€uĂerung der Vorbehaltsware im normalen GeschĂ€ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenĂŒber dem Abnehmer aus der WeiterverĂ€uĂerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlieĂlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermĂ€chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberĂŒhrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfĂ€llt, wenn kein verlĂ€ngerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag fĂŒr uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden GegenstĂ€nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im VerhĂ€ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten GegenstĂ€nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt fĂŒr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmĂ€Ăig Miteigentum ĂŒbertrĂ€gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fĂŒr uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem GrundstĂŒck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % ĂŒbersteigt.
§ 9 GewĂ€hrleistung und MĂ€ngelrĂŒge sowie RĂŒckgriff/Herstellerregress
1. GewĂ€hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und RĂŒgeobliegenheiten ordnungsgemÀà nachgekommen ist.
2. MĂ€ngelansprĂŒche verjĂ€hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. FĂŒr SchadensersatzansprĂŒche bei Vorsatz und grober FahrlĂ€ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche VerjĂ€hrungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter GĂŒter kann die GewĂ€hrleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten SchadensersatzansprĂŒche ganz ausgeschlossen werden).
Soweit das Gesetz gemÀà § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen fĂŒr Bauwerke), § 445 b BGB (RĂŒckgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (BaumĂ€ngel) lĂ€ngere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger RĂŒcksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des GefahrĂŒbergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter MĂ€ngelrĂŒge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur NacherfĂŒllung innerhalb angemessener Frist zu geben. RĂŒckgriffsansprĂŒche bleiben von vorstehender Regelung ohne EinschrĂ€nkung unberĂŒhrt.
4. SchlĂ€gt die NacherfĂŒllung fehl, kann der Besteller â unbeschadet etwaiger SchadensersatzansprĂŒche â vom Vertrag zurĂŒcktreten oder die VergĂŒtung mindern.
5. MĂ€ngelansprĂŒche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher BeeintrĂ€chtigung der Brauchbarkeit, bei natĂŒrlicher Abnutzung oder VerschleiĂ wie bei SchĂ€den, die nach dem GefahrĂŒbergang infolge fehlerhafter oder nachlĂ€ssiger Behandlung, ĂŒbermĂ€Ăiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Ă€uĂerer EinflĂŒsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemÀà Instandsetzungsarbeiten oder Ănderungen vorgenommen, so bestehen fĂŒr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MĂ€ngelansprĂŒche.
6. AnsprĂŒche des Bestellers wegen der zum Zweck der NacherfĂŒllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachtrĂ€glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemĂ€Ăen Gebrauch.
7. RĂŒckgriffsansprĂŒche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine ĂŒber die gesetzlich zwingenden MĂ€ngelansprĂŒche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. FĂŒr den Umfang des RĂŒckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. ErfĂŒllungsort und ausschlieĂlicher Gerichtsstand und fĂŒr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser GeschĂ€ftssitz, sofern sich aus der AuftragsbestĂ€tigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulĂ€ssig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks AusfĂŒhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.